Viele Menschen, die von Kurzarbeit und anderen Einkommenseinbußen betroffen sind, kommen in finanzielle Engpässe. Die Politik führt deshalb den Notfall-Kinderzuschlag ein und vereinfacht den Antrag zur Grundsicherung.
Notfall-Kinderzuschlag als Part des Sozialschutz-Paket
Wichtig für Familien mit geringem Einkommen (bedingt zum Beispiel durch Kurzarbeit): Das Sozialschutz-Paket sieht den Notfall-Kinderzuschlag (auch: Notfall-KiZ) als eine Möglichkeit der finanziellen Absicherung vor.
Der Notfall-KiZ soll Unterstützung bieten, wenn der Verdienst nicht für den Lebensunterhalt der Familie ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn jemand …
Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind.
Die grundlegenden Voraussetzungen für den Kinderzuschlag gelten weiterhin. Diese finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer.
Folgende Änderungen gelten durch den Notfall-KiZ:
Die genauen Änderungen finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr.14, Artikel 6.
Vereinfachter Antrag zu ALG II online
Die Arbeitsagentur informiert, welche Unterstützung in dieser Situation der Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“) sein kann. Der Zugang zu dieser finanziellen Leistung wurde durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert. Seit 3. April 2020 ist auch ein vereinfachter Antrag verfügbar.
Das Sozialpaket gilt für:
Durch das neue Gesetz gelten für die Grundsicherung geänderte Regeln:
Wenn der Bewilligungszeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2020 beginnt, darf Erspartes (Vermögen) in den ersten sechs Monaten, in denen Leistungen bezogen werden, in gewissem Umfang beibehalten werden.
In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs gilt außerdem Folgendes:
Wer erstmalig einen Antrag stellt, dem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt. Das bedeutet: Niemand, der zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss deshalb jetzt umziehen.
Beantragen Sie Grundsicherung:
Stand: 5. April 2020
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Auren Personal Services
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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